
Montag, 19. Juli 2010
Der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon wendet sich informell unter obiger Mailadresse an die Opfer von Scam (aka Vorschussbetrug):
Attention:
How are you today? Hope all is well with you and family? You may not understand why this email came to you. We have been having a meeting for the passed 7 months which ended 2 days ago with the new secretary to the UNITED NATIONS.
This email is to all the people that have been scammed in any part of the world, the UNITED NATIONS have agreed to compensate them with the sum of USD $850,000 (Eight hundred and fifty thousand United State Dollars Only), This also includes every foreign contractors that may have not received their contract sum, and people that have had an unfinished transaction or international businesses that failed due to Government problems etc.
We found your name in our list and that is why we are contacting you, this has been agreed upon and has been signed.
You are advised to contact REV.ROBINSON MATTHEW OF CENTRAL BANK NIGERIA (C.B.N), as he is our representative in Nigeria, contact him immediately for your Payment of USD$850,000 (Eight hundred and fifty thousand United State Dollars Only) which you need the fund to be delivered. So he will send it to you and you can clear it in any bank of your choice.
You are advice to get in contact with REV.ROBINSON MATTHEW and provide
him with below information.
Full Name:
Address:
Telephone Number:
Person to Contact REV.ROBINSON MATTHEW Email:xxxxxxxxxxxxx@qatar.io Tel:+xxx-xxxxxxxx725
Thanks and God bless you and your family.
Hoping to hear from you as soon as you cash your Fund.
Making the world a better place.
Regards,
Mr. Ban Ki-Moon UN Secretary General
Das Traurige an dieser Mail ist, dass da aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich jemand drauf reinfällt.
Donnerstag, 15. Juli 2010
Bei einer eBay-Auktion hatte ich meinen Vornamen abgekürzt angegeben. Jetzt meint der Händler:
Bei der Überprüfung der Rechnungs- und Lieferadressdaten haben wir
festgestellt, dass die Angaben zur Rechnungsadresse nicht ausreichend für
eine Rechnungserstellung sind. Wir bitten Sie daher uns eine vollständige und
gültige Rechnungsadresse mit allen relevanten Informationen zur
Rechnungserstellung mitzuteilen.
Bei Rechnungserstellung für Privatpersonen wird hierzu der vollständige
Vor- und Nachname benötigt.
WTF???
Sonntag, 11. Juli 2010
Wer seinen Battle.net-Account[1] löschen will, wird feststellen, dass ein Löschen des Accounts von Blizzard offenbar nicht vorgesehen ist. Eine entsprechende Funktion findet sich online nicht. Vom Blizzard-Support gibt es stattdessen diese E-Mail, wenn man nach der Löschung des Accounts fragt:
Wenn wir für Sie die permanente Löschung Ihres Battle.net Accounts einschließlich aller damit verknüpften Spiele vornehmen sollen, so kontaktieren Sie uns bitte auf postalischem Wege unter folgender Adresse:
Blizzard Entertainment Europe
[...]
France
Der Brief muss außer Ihrer Bestätigung zur Löschung des Accounts folgende Informationen beinhalten:
- der Name Ihres Battle.net Accounts
- Ihren vollständigen, im Account registrierten Namen
- Ihre vollständige Adresse einschließlich Postleitzahl und Ort
- Ihre geheime Frage und die Antwort darauf
- Foto oder Scan in leserlicher Qualität eines behördlichen Ausweises wie z.B. Personalausweis, Reisepass, der den Vor- und Nachnamen des registrierten Accountinhabers zeigt.
Es werden also erhebliche Hürden aufgebaut, die in vielen Fällen dazu führen dürften, dass Accounts einschließlich sämtlicher Daten eben nicht gelöscht werden. Was wohl Ilse Aigner davon hält?
[1]World of Warcraft kann man seit einiger Zeit nur noch über battle.net spielen.
Freitag, 4. Juni 2010
Manche Sparkassen meinen es zu gut mit den Warnungen an ihre Kunden:

Dienstag, 1. Juni 2010
Ralf Zosel berichtet in seinem Blog darüber, dass das unter Jura-Bloggern - angeblich - beliebte Google Analytics (GA) nun eine Möglichkeit bietet, IPs nur noch anonymisiert bei Google zu speichern. Google erkennt also den Trend zum Datenschutz. Trotzdem stellt sich Frage, wieso der Surfer Google überhaupt Daten über sich zur Verfügung stellen soll - sei es auch in anonymisierter Form.
Entscheidet sich der Surfer gegen GA, dann ist ihm der Einsatz des Addons "Adblock plus" für den Browser Firefox zu empfehlen. Dort kann man dann einen einfachen Filter in folgender Form hinzufügen:
||google-analytics.com^
Dieser Filter sortiert alle an GA gerichteten Anfragen aus. Damit erhält man dann einen doppelten Ätschi-Bätsch-Effekt: Google bekommt gar keine Daten übermittelt und die Webseite, die GA verwendet, erhält verfälschte Statistiken, da der Surfer unsichtbar bleibt.
Samstag, 24. April 2010
Da Zensusula mittlerweile zu Censilia geworden ist, hat Alexander Lehmann sein Video " Rette Deine Freiheit" geupdatet - die Version 2.0 ("for a cleaner and safer internet") gibt es seit gestern hier - englisch und mit hübschem Blümchenwiesen-Logo.
Dienstag, 20. April 2010
Über die englische BGB-Übersetzung bei " gesetze-im-internet" ist vor ein paar Jahren berichtet worden (z.B. bei lawgical: 1, 2 und 3) - sind aber die Übersetzungen mehrerer weiterer Gesetze erwähnt worden? Hier jedenfalls bisher nicht:
Bei "gesetze-im-internet" findet man mittlerweile neben dem BGB auch die AO, das EGBGB, das DRiG, das GVG, das JGG, das StGB, die StPO, das VVG und die VwGO in einer englischen Übersetzung. Sehr schön ist das.
Mittwoch, 7. April 2010
Wer erinnert sich nicht gerne an die alten Werbespots mit Joachim "Ich bin doch nicht blöd" Steinhoefel? Und wer hat nicht gefeixt, als MediaSaturn 2007 dem werbenden Rechtsanwalt den Laufpass gab? Was macht ein PR-Mensch also, wenn er droht in Vergessenheit zu geraten und das eigene Blog mehr krude als informativ ausfällt? Er behauptet neben Margot Käßmann hätte bei ihrer Alkoholfahrt Papstkardinal Joseph Ratzinger gesessen... ähhh, nein, nicht ganz, aber so ähnlich. Auf jeden Fall darf er's jetzt nicht mehr sagen, aber der Focus hat ihn immerhin schon interviewt!
Rechtsanwaltsmarketingexperte Ralf Zosel übernehmen Sie!
Montag, 29. März 2010
Ein massenhafter Betrug mit falschem Öko-Geflügel kommt vor Gericht. Die
Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage gegen einen Geflügelhändler aus
Delbrück erhoben.
Der Vorwurf laute gewerbsmäßiger Betrug, sagte der Sprecher der
Staatsanwaltschaft und bestätigte am Mittwoch einen Bericht des
"Westfalen-Blatts" (Online-Ausgabe). Der Händler soll drei Jahre lang
konventionelle Ware zugekauft und einen Teil mit 25 Prozent Aufschlag als
Bio-Geflügel verkauft haben. Der Gesamtschaden liege bei rund 1,3 Mill.
Euro. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Zeitung zufolge war der Angeklagte bis vor kurzem der größte deutsche
Bio-Geflügelhändler. Der Betrug sei Ende 2008 durch den Zukauf großer
Mengen konventionellen Geflügelfutters aufgeflogen, sagte Pollmann. Zudem
sei aber in beträchtlichen Mengen auch konventionelle Frischware gekauft
worden. Insgesamt habe es 685 Abnehmer gegeben. Unklar sei aber, wer falsch
deklariertes Geflügel bekommen habe, sagte der Staatsanwalt. Das sei auch
kaum noch zu ermitteln. "Die Dinger sind gegessen."
Dem Bericht zufolge wurden acht Jahre lang aus Delbrück auch Öko-Puten und
Bio-Hähnchen an die älteste Braterei auf dem Oktoberfest in München, Ammer,
geliefert. Zuletzt wurden auf der Wiesn 20 000 angebliche Öko-Hähnchen
verspeist. Für die vermeintliche Bio-Ware sei bis zu 200 Prozent mehr als
für konventionell aufgezogenes Geflügel bezahlt worden. Nachdem der Betrug
aufgeflogen war, erstatteten der Ökoverband Bioland und die Hühner- und
Entenbrustbraterei Ammer aus München Strafanzeige.
10.03.2010 -
Justizministerium Nordrhein-Westfalen - PM vom 10.03.2010:
http://www.justiz.nrw.de
Mit freundlicher Unterstützung der ad ius Mandanteninformationen.
Samstag, 27. März 2010
(pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10. August 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine idealo.de an. Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Die Preisgünstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter in den Ranglisten genannt werden. Der Beklagte stand mit dem von ihm geforderten Preis von 550 € unter 45 Angeboten an erster Stelle, und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis für die Espressomaschine drei Stunden zuvor auf 587 € heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige Änderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.
Die Klägerin sieht in der unrichtigen Preisangabe eine irreführende Werbung des Beklagten. Sie hat ihn deshalb auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind. Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr!" in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass "eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann".
Der Bundesgerichtshof hat auch die Relevanz der Irreführung bejaht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.
Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 123/08
Freitag, 26. März 2010
Beim Surfen über die Seiten der bayrischen Justiz bin ich heute verwarnt worden:

Buuh - und das nur, weil ich anstatt der Domain des OLG Nürnberg/Justiz Bayern dessen IP-Adresse in den Browser eingegeben habe. Hoffentlich stehen die morgen nicht vor meiner Tür und verlangen Einlass.
Dienstag, 23. März 2010
jusmeum.de soll ab März 2010 den Zugang zu juristischen Informationen grundlegend verändern. JUSMEUM wird die Recherche im Internet vereinfachen und beschleunigen und zudem eine neue Form der juristischen Kommunikation ermöglichen.
Es fällt, jedenfalls ohne längere Zeit darüber nachzudenken, zwar schwer, sich vorzustellen, wie der Zugang zu juristischen Informationen nach einer grundlegenden Veränderung aussehen wird und was eine neue Form der juristischen Kommunikation sein könnte (vielleicht irgendwas mit diesem "Web2.0"? ;) - eins ist aber sicher: irgendeine Suchmaschine wird jusmeum anbieten, der Bot hat nämlich kürzlich die herrschende Meinung indexiert.
Und eine "Community" haben sie offenbar auch, jedenfalls gelangt man nach Eingabe von http://jusmeum.de/ unmittelbar nach http://jusmeum.de/community.
Und, natürlich, ganz viel Twitter: Beispielsweise http://twitter.com/JUSMEUM_UrhMedR, http://twitter.com/JUSMEUM_ITRecht oder http://twitter.com/JUSMEUM_StrafR
jusmeum ist seit dem 18.03.2010 in einer geschlossenen Beta-Version online. Betatestkeys kann man über ein Formular anfordern: [X] Done... mal schauen, wie es drinnen aussieht, sobald der Key da ist...
Montag, 22. März 2010
jetzt.de führt ein interessantes Interview mit dem ehemaligen Viva-Moderator Mola Adebisi, der heute für Rapidshare (!) arbeitet. Zwar sind die Argumente pro und contra "One-Click-Hosting" schon alle durchdiskutiert worden, trotzdem sieht man, dass eine andere Sichtweise auf die Filesharing-Problematik zunehmend Anerkennung findet.
Mittwoch, 17. März 2010
Der AK Zensur hat den CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten ein Fax geschickt. Darin werden sie aufgefordert, " zusammen mit dem Koalitionspartner endlich Taten folgen zu lassen und das Zugangserschwerungsgesetz abzuschaffen." Auf Seite 3 des Schreibens ( PDF) werden schön übersichtlich die verschiedenen Gründe gegen das Zugangserschwerungsgesetz aufgeführt.
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Letzte Kommentare
Do, 15.07.2010 13:05
BTW: wie bestellt Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu [...]
Do, 15.07.2010 12:58
Als jurablogs-Blogger kenne ich immerhin § 14 Abs. IV Nr. 1 UStG iVm. § 31 Abs. II UStDV. Und da steht, dass der [...]
Do, 15.07.2010 12:52
Handelt es sich um einen Händler als Verkäufer gilt das Widerrufsrecht. Und eben dieses würde ich hier doch mal [...]