Verfassungsschutzgesetz NRW

Die herrschende Meinung

Montag, 11. Dezember 2006

Verfassungsschutzgesetz NRW


Land auf, Land ab wird gerade wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben: Der Hackerangriff oder besser die "virtuelle Hausdurchsuchung" durch den Verfassungsschutz bzw. das BKA. Mit Hilfe von Hackingtechniken sollen Spionageprogramme auf den Computern von Terroristen oder Landesverrätern installiert werden. So soll der § 5 II des Verfassungsschutzgesetz NRW nun wie folgt lauten:


(2) Die Verfassungsschutzbehörde darf nach Maßgabe des § 7 zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:

Nr. 11
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;


Meiner Ansicht nach dient diese Diskussion nur für ein besseres Gefühl der inneren Sicherheit. Das durch Hacking-Attacken Leuten beigekommen werden kann, die oft leider einen IQ überhalb der Aussentemperatur haben, ist in weiten Teilen Illusion. Man stelle sich das in Spiegel online geschilderte Szenario vor, dass einer verdächtigen Person eine "interessante Datei" zugespielt wird, die die entsprechende Spyware enthält. Hegt die Zielperson nur den kleinsten Verdacht wird sie sich die Datei in einer Virtual Machine oder einem zum Honeypot umfuktionierten Rechner anschauen. Dort ist die Spyware dann gefangen und liefert genau die Daten aus, die der Verdächtige auch ausliefern will.

Auch ein anderes Problem, das Spiegel online schildert, dürfte für die ermittelnden Stellen schwierig zu lösen sein:

Für das BKA dürfte das Hauptproblem sein, dass gute Hacker schwer zu bekommen sind. Wer sich wirklich auskennt mit Sicherheitslücken und Trojanern, Viren und Hintertürchen, der lässt sich lieber von einem Großunternehmen oder einem Hersteller von Virensoftware gut bezahlen. Dem Innenministerium müssen Beamten-Besoldungsgruppen und der Dienst am Vaterland als Argumente ausreichen.

Geschrieben von Ralph Hecksteden in Recht um 08:03 | Kommentare (0) | Trackbacks (3)
Tags für diesen Artikel: online-durchsuchungtechnorati, rechttechnorati, staatlicher hackerangrifftechnorati
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