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Montag, 19. Juli 2010

customercare@unitednations.com

Der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon wendet sich informell unter obiger Mailadresse an die Opfer von Scam (aka Vorschussbetrug):

Attention:

How are you today? Hope all is well with you and family? You may not understand why this email came to you. We have been having a meeting for the passed 7 months which ended 2 days ago with the new secretary to the UNITED NATIONS.

This email is to all the people that have been scammed in any part of the world, the UNITED NATIONS have agreed to compensate them with the sum of USD $850,000 (Eight hundred and fifty thousand United State Dollars Only), This also includes every foreign contractors that may have not received their contract sum, and people that have had an unfinished transaction or international businesses that failed due to Government problems etc.

We found your name in our list and that is why we are contacting you, this has been agreed upon and has been signed.

You are advised to contact REV.ROBINSON MATTHEW OF CENTRAL BANK NIGERIA (C.B.N), as he is our representative in Nigeria, contact him immediately for your Payment of USD$850,000 (Eight hundred and fifty thousand United State Dollars Only) which you need the fund to be delivered. So he will send it to you and you can clear it in any bank of your choice.

You are advice to get in contact with REV.ROBINSON MATTHEW  and provide him with below information.

Full Name:
Address:
Telephone Number:

Person to Contact REV.ROBINSON MATTHEW
Email:xxxxxxxxxxxxx@qatar.io
Tel:+xxx-xxxxxxxx725

Thanks and God bless you and your family.

Hoping to hear from you as soon as you cash your Fund.

Making the world a better place.


Regards,

Mr. Ban Ki-Moon
UN Secretary General

Das Traurige an dieser Mail ist, dass da aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich jemand drauf reinfällt.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 09:44 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Freitag, 4. Juni 2010

Information overload

Manche Sparkassen meinen es zu gut mit den Warnungen an ihre Kunden:


Geschrieben von Ralph Hecksteden um 20:44 | Kommentare (3) | Trackbacks (0)
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Freitag, 26. März 2010

Bayern verwarnt mich

Beim Surfen über die Seiten der bayrischen Justiz bin ich heute verwarnt worden:

Buuh - und das nur, weil ich anstatt der Domain des OLG Nürnberg/Justiz Bayern dessen IP-Adresse in den Browser eingegeben habe. Hoffentlich stehen die morgen nicht vor meiner Tür und verlangen Einlass.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 15:18 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
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Dienstag, 9. Februar 2010

Hier gibt es keine Steuer-Identifikationsnummer

In meinen Vorlesungen über das Böse, das im Internet an jeder Ecke lauert, stoße ich oft auf Gesichter, die mir die Geschichten über Phishing und Scam nicht glauben wollen. Das aber wirklich jeden Tag ein neuer DAU aufsteht, habe ich gerade bei der Durchsicht der Blogkommentare gesehen. Im März letzten Jahres habe ich mich über die semantischen Unterschiede zwischen "Identifikationsmerkmal" und "Personenkennzeichen" aufgeregt. Dieser Beitrag ist bei Google recht gut gerankt, was zur Folge hat, dass einige Surfer auf die entsprechende Seite kommen.

Schön und gut. Seit wenigen Wochen fangen die Besucher aber an, hier im Blog mittels der Kommentarfunktion ihre Steuer-Identifikationsnummer zu beantragen...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir fehlt noch meine Identifikationssnummer.
Ich heiße Mxxxxxx Bxxxxx, wohne in der Fxxxxxxxxxxxxxxxxx in 00000 xxxxx, geb. am xx.x.xx.

Da meine Gehaltsstelle hier an der xxxxxxxxxxxxxxxxxx mich aufgefordert hat, die fehlende Nummer nachzutragen, wende ich mich an Sie, damit sie mir umgehend auf diesem Wege mitgeteilt wird.

Vielen Dank!

Schönen Gruß
Mxxxxxx Bxxxxx

Sehr schön auch:

ich benötige die Identifikationsnummer von meiner oma Kxxxx Mxxxxx Geb ,xx.xx.xxxx in Bxxxxxxxxxx Txxxxx (Fxxxxxxx )

... kopfschüttel ...

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 12:21 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Dienstag, 13. Oktober 2009

Der Notstand wird zum Dauerzustand

BMI vor der Wahl:

Seit geraumer Zeit steht Deutschland im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Die seit Jahresbeginn verstärkt auch unmittelbar gegen Deutschland gerichteten Drohungen von Al Qaida und anderen islamistischen Organisationen erreichen eine neue Qualität. 

Die Bundestagswahl bietet dabei einen besonderen Ansatz für propagandistische und operative Handlungen terroristischer Gruppierungen. Die Sicherheitsbehörden gehen daher von einer erhöhten Gefährdungslage aus, der sie mit lageangepassten Sicherheitsmaßnahmen insbesondere an den Flughäfen und auf Bahnhöfen Rechnung tragen.

BMI nach der Wahl:

Seit geraumer Zeit steht Deutschland im Blickfeld des islamistischen Terrorismus. Die seit Jahresbeginn verstärkt auch unmittelbar gegen Deutschland gerichteten Drohungen von Al-Qaida und anderen islamistischen Organisationen haben im September eine neue Qualität erreicht.

Die Bundestagswahl bot dabei einen besonderen Anlass für propagandistische und operative Handlungen terroristischer Gruppierungen. Dies unterstreichen die Drohungen, die Al-Qaida in Video- und Audiobotschaften im Hinblick auf die Wahl und die Zeit danach ausgesprochen hat. Die Sicherheitsbehörden gehen daher nach wie vor von einer erhöhten Gefährdungslage aus, der sie mit lageangepassten Sicherheitsmaßnahmen insbesondere an den Flughäfen und auf Bahnhöfen bis auf Weiteres Rechnung tragen.

Wie war das mit dem Frosch, den man langsam erhitzt?

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 20:01 | Kommentare (2) | Trackbacks (0)
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Freitag, 21. August 2009

MS Windows Vista begünstigt(e) Abofallen

Vorschläge von Vista für PDF-Reader

Vor wenigen Tagen habe ich einen vorkonfigurierten Rechner erhalten, der über ein vorinstalliertes Microsoft Windows Vista verfügt. Zur Installation eines Druckers wollte ich eine PDF-Datei öffnen. Da aber kein PDF-Reader auf dem Rechner installiert war, schlug mir Vista ein paar Programme vor, mit denen ich diese Datei öffnen könnte.

Darunter befanden sich neben dem hergebrachten Programmen von Adobe der FoxIt Reader und die PDF Suite. Da ich mal was Neues ausprobieren wollte, klickte ich auf den FoxIt Reader und wurde auf www.foxitsoftware.de weitergeleitet. Dies ist wohl eine von opendownload.de gekaperte Domain, denn folgender Screen erschien:

foxitsoftware.de

Das heißt, die Domain wurde auf den Server des Abofallen-Angebots opendownload.de umgeleitet. opendownload.de ist ein Portal, dass meist kostenfreie Software gegen den Abschluss eines Abos zum Download anbietet. Mehr dazu wissen die abzocknews.

Es wundert mich jetzt nicht mehr, dass die Aboseiten ein Millionengeschäft darstellen. Wenn man aufgrund unzureichender Qualitätssicherung indirekt - aber nicht vorsätzlich - von MS unterstützt wird, kommt automatisch eine Menge Traffic auf die Seiten. Und Lieschen Müller wird das komplexe Angebot sicher nicht auf Anhieb verstehen und ein Abo abschliessen.

Update: Die abzocknews greifen das Thema sehr detailiert auf.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 07:36 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
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Freitag, 17. Juli 2009

Sicheres Zugfahren

Der SR teilt mit:

Im Saarland sind die Regionalzüge noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet. Erst die neuen Regionalexpresszüge werden aus "Sicherheitsgründen" mit Videokameras ausgerüstet.

Dies soll bis 2014 der Fall sein. Die datenschutzrechtlichen Aspekte werden mit § 6b BDSG abgedeckt, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen zur Ausübung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zulässt. Ob die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten nicht überwiegen, wird Gegenstand von Diskussionen sein. Denn schließlich lässt sich mit der nahezu lückenlosen Videoüberwachung an Bahnhöfen ein Bewegungsprofil vom Betreten des Startbahnhofs bis zum Verlassen des Zielbahnhofs erstellen lassen. Bei Pendlern können so mehrere Stunden ihres Tagesablaufes dokumentiert werden.

Zuvor bei der hM: Terrorismusbekaempfung im  ÖPNV

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 12:16 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Dienstag, 16. Juni 2009

Terrorismusbekämpfung im ÖPNV



Eine Straßenbahn in Karlsruhe. Mit Überwachungskameras, und zwar so vielen wie in etwa 25 U-Bahnen der KVB zusammen. Im Abstand von knapp einem Meter an der Decke... wahrscheinlich hat das nichts damit zu tun, dass diese Straßenbahn beim Generalbundesanwalt hält?
Geschrieben von Christopher Brosch um 22:54 | Kommentar (1) | Trackback (1)
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Samstag, 23. Mai 2009

Seit 60 Jahren liegt unsere stolze Exekutive nun schon in Ketten...

Schäuble bei SPON-Spam zum GG-Jubiläum: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-42671-15.html#backToArticle=625914 ;)
Geschrieben von Christopher Brosch um 16:29 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Dienstag, 19. Mai 2009

Du bist Terrorist!

Großartiges Video! http://www.dubistterrorist.de/

(via fefe)
Geschrieben von Christopher Brosch um 18:00 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Freitag, 6. März 2009

Das ist reine Symbolpolitik

Huch, es gibt noch nachdenkende Menschen in der SPD... da hatte ich nach diesem Beitrag  ja schon den Glauben dran verloren.
Geschrieben von Ralph Hecksteden um 09:06 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Freitag, 27. Februar 2009

Bayrisches Versammlungsgesetz scheitert schon bei summarischer Prüfung (teilweise)

Aus einer Pressemitteilung des Bayrischen Innenministeriums vom 16.09.2008:

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht einer Verfassungsbeschwerde der bayerischen Opposition gegen das Bayerische Versammlungsgesetz gelassen entgegen. Herrmann sagte, die Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht biete die Gelegenheit, das erste Versammlungsgesetz auf Länderebene auch verfassungsgerichtlich zu bestätigen.

Heute erscheint eine Pressemitteilung des BVerfG:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Bußgeldvorschriften bezüglich der Bekanntgabe-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer einstweilen außer Kraft gesetzt.

obwohl:

Das Bundesverfassungsgericht [...] von seiner Befugnis, das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen [darf], da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist.

Sechs, setzen!

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 11:26 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
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Sonntag, 22. Februar 2009

Soziale Netzwerke: Kommission handelt Vereinbarung der wichtigsten Website-Anbieter aus

(pm) 17 führende Website-Anbieter haben erstmalig eine europäische Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit für Minderjährige bei der Nutzung von Websites zur sozialen Vernetzung unterzeichnet. Darunter sind Arto, Bebo, Dailymotion, Facebook, Giovani.it, Google/YouTube, Hyves, Microsoft Europe, Myspace, Nasza-klaza.pl, Netlog, One.lt, Skyrock, StudiVZ, Sulake/Habbo Hotel, Yahoo!Europe und Zap.lu. Websites sozialer Netzwerke sind ein neues soziales und wirtschaftliches Phänomen, das 41,7 Mio. regelmäßige Nutzer in Europa anzieht und die Art und Weise unserer Kommunikation über das Internet verändert. Die Nutzung solcher Websites hat im letzten Jahr in Europa um 35 % zugenommen und wird sich voraussichtlich bis 2012 mit 107,4 Mio. Nutzern mehr als verdoppeln. Voraussetzung für die Weiterentwicklung dieser Vernetzungsangebote ist es, dass sich junge Nutzer sicher fühlen, wenn sie ihre Netwerke im Internet ausweiten oder persönliche Daten weitergeben. Die heute in Luxemburg anlässlich des von der Europäischen Kommission veranstalteten „Safer Internet Day“ (Tag des sicheren Internet) unterzeichnete Vereinbarung wird es Teenagern ermöglichen, besser mit potenziellen Risiken umzugehen, denen sie im Internet begegnen könnten (z.B. Cyber-Mobbing oder die Preisgabe persönlicher Daten).

„Die Kommission begrüßt diese erste europäische Vereinbarung über Websites zur sozialen Vernetzung. Sie bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit für unsere Kinder, wenn sie sich in Europa durch die sozialen Netzwerke im Web klicken,“ so Viviane Reding EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien. „Das Konzept der sozialen Vernetzung hat ein enormes Verbreitungspotenzial in Europa, kann zur Stimulierung unserer Wirtschaft beitragen und unsere Gesellschaft interaktiver machen – vorausgesetzt, Kinder und Teenager haben die Gewissheit, mit den richtigen Werkzeugen in Sicherheit zu sein, wenn sie über das Internet neue „Freunde“ kennenlernen und persönliche Daten weitergeben. Ich werde die Anwendung der neuen Vereinbarung genau beobachten, und die Kommission wird sich in einem Jahr erneut mit dieser Thematik befassen.“

Die führenden europäischen Anbieter solcher sozialen Vernetzungs-Websites sind am heutigen „Tag des sicheren Internets" zum ersten Mal zusammengekommen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und potenzielle Gefahren ihrer Websites für Minderjährige zu erörtern. Hierzu gehören Cyber-Mobbing (Mobbing und Belästigung von Kindern im Internet oder per SMS), Grooming (Erwachsene suchen „freundschaftlichen“ Kontakt zu Kindern, um sie später sexuell zu missbrauchen) und gefährliches Verhalten, wie die Weitergabe persönlicher Daten. Diese Risiken sollen durch folgende Maßnahmen begrenzt werden:

  • Einführung einer einfach anklickbaren und zugänglichen Meldetaste, mit der Nutzer anstößige Kontaktaufnahmen oder Verhaltensweisen mit einem Mausklick melden können.
  • Es wird sicher gestellt, dass alle Online-Profile und Kontaktlisten der Website-Nutzer, die als unter 18 registriert sind, vorgabemäßig“ als „privat“ eingestuft werden. Dadurch wird es Personen mit anstößigen Absichten erschwert, Kontakt zu den jungen Nutzern aufzunehmen.
  • Es wird gewährleistet, dass die privaten Profile von Nutzern unter 18 nicht suchbar sind (auf den Websites oder über Suchmaschinen).
  • Es wird sicher gestellt, dass die Optionen für den Schutz der Privatsphäre jederzeit auffindbar und zugänglich sind, damit Nutzer leicht feststellen können, ob nur ihre Freunde oder alle Nutzer weltweit sehen können, was sie online angeben oder ins Netz stellen.
  • Es wird gewährleistet, dass zu junge Nutzer von den Angeboten ausgeschlossen werden: richtet sich eine Website an Teenager über 13, sollte verhindert werden, dass sich Jugendliche unter 13 registrieren.

Die Betreiber der Websites zur sozialen Vernetzung werden die Kommission bis April 2009 über ihre jeweiligen Sicherheitsstrategien und deren Umsetzung unterrichten.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 10:48 | Kommentare (3) | Trackbacks (0)
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Mittwoch, 4. Februar 2009

Scam: Der zweite Schritt

Als ich mal wieder eine Nigeria-Connection-Email erhielt, fragte ich mich, wie es wohl weitergeht, wenn ich auf das Angebot eingehe. Auf folgende Email habe ich mich als Interessent gemeldet:

Lieber Freund,

Ich vermute das diese E-Mail eine Überraschung für Sie sein wird, aber es ist wahr.

Ich bin bei einer routinen Überprüfung in meiner Bank (Standard Bank von Süd Afrika) wo ich arbeite, auf einem Konto gestoßen, was nicht in anspruch genommen worden ist, wo derzeit $12,500,000 (zwölfmillionenfünfhundert US Dollar) gutgeschrieben sind.

Dieses Konto gehörte Herrn Manfred Becker, der ein Kunde in unsere Bank war, der leider verstorben ist. Herr Becker war ein gebürtiger Deutscher.

Damit es mir möglich ist dieses Geld $12,500,000 inanspruch zunehmen, benötige ich die zusammenarbeit eines Ausländischen Partners wie Sie, den ich als Verwandter und Erbe des verstorbenen Herrn Becker vorstellen kann,damit wir das Geld inanspruch nehmen können.

Für diese Unterstützung erhalten Sie 30% der Erbschaftsumme und die restlichen 70% teile ich mir mit meinen zwei Arbeitskollegen, die mich bei dieser Transaktion ebenfalls unterstützen. Wenn Sie interessiert sind, können Sie mir bitte eine E-Mail schicken, damit ich Ihnen mehr Details zukommen lassen kann.

Schicken Sie bitte Ihre Antwort auf diese E-Mail Adresse: xxxx@xxx.com

Mit freundlichen Grüßen

Rxxxxxx Oxxxxx.

Als Antwort auf mein bekundetes Interesse kam jetzt:

ATTN:xxxxx xxxxxxx

Vielen dank fur Ihre E-mail. Ich mochte diese Angelegenheit nutzen, Ihnen mehr uber diese Transaktion zu berichten.

Ich bin Herr Rxxxxx Oxxxxxx. wie ich schon gesagt habe,arbeite ich als Provinzielle Direktor bei der Standard Bank hier in Johannesburg Süd Afrika.Langer Zeit liegt das Geld von Herr Manfred Becker in eine konto bei diese Bank, wo ich arbeite.

Er starb bei einem Automobile Unfall. Es ist lange her und es gibt keine Verwandten von Herr Manfred Becker der zu uns gekommen sind seit wir raus gefunden habe das Herr Becker gestorben ist, um sein geld von der Bank abzuholen.

Und da das Konto von Herr Becker unter meiner kontrolle steht, haben meine kollegen und ich entschieden,das wir jemand in Ausland aussuchen, der wir als Verwandter von Herr Becker presentieren um dieses Fonds zu erlösen.

Meine kollegen und ich haben alle notwendigen Vereinbarungen wegen der Uberweisung des geldes gemacht. Ich hatte gerne von Ihnen beistand, dass das Geld auf ihr Konto uberwiesen wird, wenn ist moglich ist.

Ich verspreche Ihnen das diese Transaktion 100% Risiko frei ist. Ich hatte gerne von Ihnen,

  1. Ihren voll Namen und Adresse.
  2. kontonummer und bankanschrift wo das Geld uberwiesen werden soll.
  3. Beruf und Alter.
  4. Ihre Private Telefon und Fax nummer.
  5. Eine Scan kopie Ihres personalausweis.
Sobald ich diese nachricht von Ihnen erhalten habe ,mache ich alle Urkunden auf dem Namen das sie der Verwandte von Herr. Manfred Becker sind. Mit diesem Dokument sind Sie als einziger Erbe von diesen fonds.

Sie bekommen kopie alle Dokumente, die Sterbeurkunde Herr Becker, eine Eidestäätlich Erklärung von Gericht das Sie eine Verwandten Herr Becker sind und die Freigabe Zertifikat von der Bank.

Wir schicken die original Dokument zur unserer Filiale in Holland.Diese Filiale ist zustandig fur alle unserer europaischen/ Ausland kunden.

Danach mussen Sie mit einer Kopie von diesem Dokument und deine guiltige personal Ausweis zu unsere Filiale im Holland gehen zum unterschreiben und fur den erlos der Fonds.

Im Holland mussen Sie eine Bearbeitungsgebuhr bezahlen.Bitte fragen Sie mich, wenn sie etwas nicht richtig verstanden haben.
Ich warte auf eine eilige nachricht.
Mit freundlichen Grussen

Rxxxxxx Oxxxxxx.

Ausgefuchst, diese Scammer.

Geschrieben von Ralph Hecksteden in Sicherheit um 08:13 | Kommentare (2) | Trackbacks (0)
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Dienstag, 3. Februar 2009

Sierra-Leone-Scam für ICL-Juristen

Dieses verlockende Angebot fand ich in meiner Junkbox:

Dear,
I am Rita Mabel Koroma , a daughter to former Sierra-Leone rebel leader Johnny Paul Koroma ,who died in United Nation war crime prison on June 01-2003 in sierra-leone. But before his death he secured an inheritance for me in a security company in Spain, worth millions of dollars. At the moment, I am residing in Senegal as a refugee but i have decided to invest my inherited fund and start a new life. I will so much appreciate it if you can assist me to invest this money in any profitable business venture and as well help me to relocate out of Africa to Germany. Reply me to this mail box. (xxx@yahoo.com)
Thanks Rita. Mabel Koroma

Welch schlimmer Junge Johnny Paul Koroma war, weiß Trial Watch aus Genf.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:54 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Die herrschende Meinung wird herausgegeben von Christopher Brosch und Ralph Hecksteden. Verantwortlich ist der jeweilige Autor. Beide Autoren sind erreichbar über

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