Samstag, 29. September 2012
(pm) Wer in Deutschland erbt, aber nicht in Deutschland lebt, hat das Nachsehen. Er kommt nicht in den Genuss der hohen Steuerbefreiung von bis zu 500 000 Euro, sondern muss sich mit einem Freibetrag von 2000 Euro zufrieden geben.
Diese Regeln, die in Deutschland gelten, wenn weder Erbe noch Erblasser ihren Wohnsitz im Inland haben, sind nach Ansicht der EU-Kommission diskriminierend und verstoßen gegen den freien Kapitalverkehr. Deutschland hatte zwar Ende 2011 den nicht im Inland ansässigen Erben die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag zu stellen, um als Steueransässige behandelt zu werden. Nach Meinung der Kommission behebt diese Option allerdings nicht die Vertragsverletzung.
Freitag, 11. September 2009
Die EU-Kommission lässt uns wissen:
Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen auf
Fingerabdruckdaten von international schutzsuchenden Personen zugreifen
können. Mit ihrem Vorschlag über den Zugang zur EURODAC-Datenbank
verschärft die EU-Kommission den Kampf gegen Terrorismus und schwere
Kriminalität wie beispielsweise den Menschen‑ und Drogenhandel. Jacques
Barrot, der für Justiz zuständige EU-Kommissionsvizepräsident,
erklärte: "Nur ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene kann eine
Zusammenarbeit gewährleisten. Mit diesem wichtigen Vorschlag wird den
europäischen Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf EURODAC
ermöglicht, um den Terrorismus zu bekämpfen. Diese Verbesserung bei der
Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität geht einher
mit dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz der personenbezogenen
Daten.“
Die von
der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen regeln das Verfahren für
den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zur EURODAC-Datenbank und die
Bedingungen, unter denen die entsprechenden Anträge gestellt werden
können. Gleichzeitig bieten die Maßnahmen eine Reihe von Garantien, um
den Schutz der personenbezogenen Daten der betreffenden Personen und
das Recht auf Asyl zu gewährleisten. Die EURODAC-Datenbank enthält die
Fingerabdrücke von Personen, die um internationalen Schutz nachgesucht
haben, und von Drittstaatsangehörigen, die illegal in einen
Mitgliedstaat eingereist sind. Diese Datenbank wurde zum Zwecke der
Asylpolitik der Union eingerichtet und genutzt.
Obwohl
die Strafverfolgungsbehörden vieler Mitgliedstaaten Zugriff auf ihre
nationalen Datenbanken haben, ist es für sie sehr schwierig und mühsam,
diese Informationen untereinander auszutauschen. Zwar gibt es mehrere
Instrumente auf EU-Ebene, die den Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedstaaten über die erforderlichen Fingerabdrücke erleichtern.
Gleichwohl werden durch den neuen Vorschlag mehrfache Anträge auf
Zusammenarbeit vermieden, da unmittelbar auf EU-Ebene der Mitgliedstaat
benannt wird, der über die betreffenden Fingerabdrücke verfügt. Der
Abgleich der Fingerabdrücke erfolgt dann zwischen den Antrag stellenden
Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten, die sich im Besitz der Daten
befinden.
Ein klassisches Beispiel von Vorwärtverteidigung ist der Satz: "Diese Verbesserung bei der
Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität geht einher
mit dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz der personenbezogenen
Daten." Das hatte das BMI schon mal so ähnlich gebracht.
Bitte, liebe Politiker, Ihr könnt ja meinen, dass man diese Datenbank braucht. Aber bei solchen Sätzen fühlt sich mein Intellekt beleidigt.
Mittwoch, 9. September 2009
(pm) Die EU-Kommission will bei der Digitalisierung von Büchern eine
"echte europäische Lösung im Interesse der europäischen Verbraucher"
finden. Dies haben Viviane Reding, EU-Kommissarin für
Informationsgesellschaft und Medien, und Charlie McCreevy, EU-Kommissar
für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in einer gemeinsamen
Stellungnahme zur kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der
Bücherdigitalisierung in Europa erklärt. Damit eine gerechte Vergütung
der Autoren gesichert ist, müssten die Urheberrechte uneingeschränkt
beachtet werden, erklärten beide Kommissionsmitglieder zur
Herkulesaufgabe der Digitalisierung der Bücher Europas. Gleichzeitig
begrüßten beide EU-Kommissare öffentlich-private Partnerschaften als
Mittel, um die Digitalisierung von Büchern voranzutreiben. Dafür
müssten die europaweit noch ziemlich uneinheitlichen Vorschriften zum
Urheberrecht dem digitalen Zeitalter angepasst werden
Die
beiden EU-Kommissare äußerten sich vor mehreren Workshops und Treffen
zwischen der Kommission, Kultureinrichtungen, Rechtsträgern,
IT-Unternehmen und Verbraucherverbänden, die heute mit einer Anhörung
zu dem zur der Google Book Search-Sammelklage in den USA erzielten
Vergleich beginnen. Nach dieser zwischen Google, Autoren und Verlagen
in den Vereinigten Staaten getroffenen Vereinbarung (die noch von einem
amerikanischen Gericht bestätigt werden muss) könnten Autoren 63
Prozent der Online-Einkünfte erhalten, die Google mit digitalisierten
Büchern erzielt. In der EU gibt es bislang noch keine entsprechende
Lösung.
Die für
diese Woche angesetzten Anhörungen und Sitzungen in der Kommission
werden dazu beitragen, ein europäisches Konzept für die noch offenen
Fragen bei der Bücherdigitalisierung zu entwickeln. Nach Ansicht beider
EU-Kommissare sollten die EU-Entscheidungsträger einen rechtlichen
Rahmen schaffen, der den Weg ebnet für einen raschen Ausbau dieser
Dienste für die europäischen Verbraucher und die europäischen
Bibliotheken und Wissenschaftskreise, so wie er aufgrund dieses
Vergleichs nunmehr in den Vereinigten Staaten möglich ist. Im Anschluss
an die Treffen dieser Woche wird die EU-Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat Bericht erstatten und mit ihnen die ersten
Ergebnisse erörtern.
Sonntag, 7. Juni 2009
Die Piratenpartei holt bundesweit knapp 230.000 Wählerstimmen bei der Wahl zum Europaparlament 2009. Auch wenn dies im Endeffekt nur 0,9% der Stimmen sind, so ist dies auf jeden Fall ein Achtungserfolg. In meinem erzkatholischen Wahlkreis gab es sogar 1,1% der Stimmen - die CDU holt hier gewöhnlich um die 60%.
Sonntag, 22. Februar 2009
(pm) 17 führende Website-Anbieter haben erstmalig eine europäische Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit für Minderjährige bei der Nutzung von Websites zur sozialen Vernetzung unterzeichnet. Darunter sind Arto, Bebo, Dailymotion, Facebook, Giovani.it, Google/YouTube, Hyves, Microsoft Europe, Myspace, Nasza-klaza.pl, Netlog, One.lt, Skyrock, StudiVZ, Sulake/Habbo Hotel, Yahoo!Europe und Zap.lu. Websites sozialer Netzwerke sind ein neues soziales und wirtschaftliches Phänomen, das 41,7 Mio. regelmäßige Nutzer in Europa anzieht und die Art und Weise unserer Kommunikation über das Internet verändert. Die Nutzung solcher Websites hat im letzten Jahr in Europa um 35 % zugenommen und wird sich voraussichtlich bis 2012 mit 107,4 Mio. Nutzern mehr als verdoppeln. Voraussetzung für die Weiterentwicklung dieser Vernetzungsangebote ist es, dass sich junge Nutzer sicher fühlen, wenn sie ihre Netwerke im Internet ausweiten oder persönliche Daten weitergeben. Die heute in Luxemburg anlässlich des von der Europäischen Kommission veranstalteten „Safer Internet Day“ (Tag des sicheren Internet) unterzeichnete Vereinbarung wird es Teenagern ermöglichen, besser mit potenziellen Risiken umzugehen, denen sie im Internet begegnen könnten (z.B. Cyber-Mobbing oder die Preisgabe persönlicher Daten).
„Die Kommission begrüßt diese erste europäische Vereinbarung über Websites zur sozialen Vernetzung. Sie bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit für unsere Kinder, wenn sie sich in Europa durch die sozialen Netzwerke im Web klicken,“ so Viviane Reding EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien. „Das Konzept der sozialen Vernetzung hat ein enormes Verbreitungspotenzial in Europa, kann zur Stimulierung unserer Wirtschaft beitragen und unsere Gesellschaft interaktiver machen – vorausgesetzt, Kinder und Teenager haben die Gewissheit, mit den richtigen Werkzeugen in Sicherheit zu sein, wenn sie über das Internet neue „Freunde“ kennenlernen und persönliche Daten weitergeben. Ich werde die Anwendung der neuen Vereinbarung genau beobachten, und die Kommission wird sich in einem Jahr erneut mit dieser Thematik befassen.“
Die führenden europäischen Anbieter solcher sozialen Vernetzungs-Websites sind am heutigen „Tag des sicheren Internets" zum ersten Mal zusammengekommen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und potenzielle Gefahren ihrer Websites für Minderjährige zu erörtern. Hierzu gehören Cyber-Mobbing (Mobbing und Belästigung von Kindern im Internet oder per SMS), Grooming (Erwachsene suchen „freundschaftlichen“ Kontakt zu Kindern, um sie später sexuell zu missbrauchen) und gefährliches Verhalten, wie die Weitergabe persönlicher Daten. Diese Risiken sollen durch folgende Maßnahmen begrenzt werden:
- Einführung einer einfach anklickbaren und zugänglichen Meldetaste, mit der Nutzer anstößige Kontaktaufnahmen oder Verhaltensweisen mit einem Mausklick melden können.
- Es wird sicher gestellt, dass alle Online-Profile und Kontaktlisten der Website-Nutzer, die als unter 18 registriert sind, vorgabemäßig“ als „privat“ eingestuft werden. Dadurch wird es Personen mit anstößigen Absichten erschwert, Kontakt zu den jungen Nutzern aufzunehmen.
- Es wird gewährleistet, dass die privaten Profile von Nutzern unter 18 nicht suchbar sind (auf den Websites oder über Suchmaschinen).
- Es wird sicher gestellt, dass die Optionen für den Schutz der Privatsphäre jederzeit auffindbar und zugänglich sind, damit Nutzer leicht feststellen können, ob nur ihre Freunde oder alle Nutzer weltweit sehen können, was sie online angeben oder ins Netz stellen.
- Es wird gewährleistet, dass zu junge Nutzer von den Angeboten ausgeschlossen werden: richtet sich eine Website an Teenager über 13, sollte verhindert werden, dass sich Jugendliche unter 13 registrieren.
Die Betreiber der Websites zur sozialen Vernetzung werden die Kommission bis April 2009 über ihre jeweiligen Sicherheitsstrategien und deren Umsetzung unterrichten.
Montag, 27. Oktober 2008
Das Europäische Parlament hat das so genannte Telekom-Paket in Erster
Lesung angenommen. Das Paket besteht aus einer Reihe von Richtlinien und
Verordnungen, deren Ziel es ist, besseren Zugang zu
Telekommunikationsleistungen zu ermöglichen, mehr Informationen für
Verbraucher zu liefern und zugleich den Datenschutz zu stärken.
Das Recht auf Zugang zu Telekommunikationsnetzen
Die vom Parlament angenommenen Änderungsanträge erweitern die Rechte der
Kunden gegenüber von Telekom-Unternehmen. So sollen diese einen
Mindestservice in einer bestimmten Qualität und zu einem für jedermann
bezahlbaren Preis anbieten müssen. Gegenwärtiges EU-Recht schreibt u. a.
vor, dass diese "universellen Dienste" öffentliche Fernsprecher,
kostenfreie Notrufnummern (und zwar die 112 sowie nationale Notrufnummern)
sowie eine ausreichende geographische Abdeckung mit öffentlichen
Fernsprechern sowie anderen Zugängen zum Telekommunikationsnetz umfassen.
Das Europäische Parlament verlangt nun von der Kommission bis zum Herbst
dieses Jahres die Vorlage eines Planes, wonach auch Zugang zum
Mobilfunknetz sowie zum Breitbandnetz in den Bereich der universellen
Dienste eingegliedert werden.
Bessere Informationen und Verbraucherschutz
Das Parlament geht weiter als die Kommission in ihren Vorschlägen, was
Verbraucherrechte zu Preis- und Tarifinformationen sowie
Vertragsbedingungen anbelangt. Die Abgeordneten meinen, dass
Telefon-Verträge klar und deutlich Auskunft geben müssen über Zugang zu
Notrufnummern, Einschränkungen zu bestimmten Diensten und Inhalten (z. B.
zu Voice-over-IP-Telefonieren, etc.). Auch die Bedingungen zum Kündigen
solcher Verträge müssen, so die Abgeordneten, klar dargestellt werden.
Notrufnummern und Rechte für Behinderte
Die Europäischen Notrufnummer 112 muss bekannter werden, sagen die
Europa-Abgeordneten. Auch müssen die Notrufnummern bei Katastrophen oder
anderen Unglücksfällen besser erreichbar werden. Die Mitgliedsstaaten
sollten zudem dafür Sorge tragen, dass die Nummer 116 immer erreichbar ist.
Über diese Notrufnummern kann das Verschwinden von Kindern gemeldet werden.
Diese Europäischen Notrufnummern sollten zudem von egal welchem Telefon,
ob Mobil, Festnetz oder VOIP erreichbar sein. Für Behinderte soll zudem der
Zugang zu allen Telekommunikationsdiensten ohne Einschränkung möglich sein
und zudem sollen die technischen Gerätschaften auch ihren Bedürfnissen
entsprechen.
Das Mitnehmen der eigenen Telefonnummer erleichtern
Das Europäische Parlament folgte dem Vorschlag der Kommission, dass es in
der Regel maximal einen Tag dauern sollte, die Rufnummer eines Verbrauchers
zu übertragen, wenn dieser den Anbieter wechselt. Die Parlamentarier legen
auch fest, dass die Laufzeit von Verträgen 24 Monate nicht übersteigen
darf.
Datenschutz
Die Europa-Abgeordneten haben ausdrücklich für einen starken Datenschutz
auch im Internet gestimmt. Das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit
sowie auf Sicherheit der Information im technologischen System ist
ausdrücklich genannt. Datenschutzbestimmungen müssen auch von privaten
Netzen und nicht nur von öffentlichen Netzen eingehalten werden; so gelten
die Datenschutzbestimmungen etwa auch für soziale Netzwerke wie Facebook
oder Myspace.
Netzwerk-Sicherheit und Spam
Internet-Dienstleister müssen Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitslücken zu
schließen. Eine Verletzung von Sicherheitsbestimmungen, wie etwa der
Diebstahl von Kundenlisten, muss von dem Internet-Dienstleister an die
Regulierungsbehörde gemeldet werden. Zusätzlich müssen die Nutzer gewarnt
werden, sofern die Sicherheit ihrer Daten in Gefahr war oder ist. Weitere
Änderungsanträge des Europaparlaments betreffen mehr Sicherheit gegen
Spams, Cookies, Viren und anderen Computerschädlingen.
Das Urheberrecht im Internet-Zeitalter
Nutzer von Internetdiensten müssen von dem Betreiber darauf hingewiesen
werden, dass die Verbreitung von Inhalten, die unter dem Schutz des
Urheberrechts stehen, strafbar ist. Den Nutzern müssen zudem Informationen
übermittelt werden, wie sie ihre privaten Daten schützen können.
24.09.2008 -
Europäisches Parlament - PM vom 24.9.2008: http://www.europarl.de
Quelle: Mit freundlicher Unterstützung der ad ius Mandanteninformationen.
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