Erste Erfolge mit der Handyortung

Die herrschende Meinung

Donnerstag, 4. September 2008

Erste Erfolge mit der Handyortung

Wie der Videotext des Saarländischen Rundfunk berichtet, gibt es erste Erfolge bei der nun in § 28b SPolG polizeirechtlich erlaubten Ortung von Mobiltelefonstandorten:

Unfallfrei haben zwei 14-Jährige eine Spritztour im Auto des Vaters von Saarbrücken bis nach Leinfelden-Echterdingen im Kreis Esslingen unternommen. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.
Die Jugendlichen waren am Mittwoch in Saarbrücken losgefahren. Eine Großfahndung der Polizei blieb erfolglos. Erst eine Handy-Ortung am Donnerstagmorgen führte die Beamten auf die Spur.

Dieser Sachverhalt passt fast wie dafür gemacht auf die Gesetzesbegründung:

Unter diese Vorschrift sind auch Fälle zu subsumieren, in denen z.B. Strafunmündige hochrangige Rechtsgüter gefährden.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 22:23 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: polizei, saarbrücken, saarland, tkÜ
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