LG Saarbrücken entscheidet im Fall der Spiegel-V-Mann-TKÜ

Die herrschende Meinung

Dienstag, 9. September 2008

LG Saarbrücken entscheidet im Fall der Spiegel-V-Mann-TKÜ

Wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtet, hat das LG Saarbrücken eine Entscheidung über Feststellung der Rechtswidrigkeit der Telefonverbindungsdatenkontrolle eines V-Manns durch die Saarbrücker Staatsanwaltschaft getroffen. Das LG erklärte sich für die vom Spiegel, dem V-Mann und der saarländischen SPD-Fraktion nach § 101 Abs. 7 StPO eingelegten Rechtmittel für unzuständig und verwies den Fall an das Amtsgericht Saarbrücken, das auch die Überwachung genehmigt hatte.

Wie die SZ weiter berichtet, schreibt das LG in seiner Entscheidung, dass die

von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Amtsgericht angeordnete Datenerhebung [...] in der Sache nichts mit dem Mordverfahren Pascal und dem weiteren Verfahren wegen Kindesmissbrauchs zu tun [habe]. "Noch nicht einmal im Ansatz" bestehe ein sachlicher Bezug.

Der Chef der Saarbrücker Polizeiinspektion war in Zusammenhang mit diesem Vorgang vor zwei Monaten zurückgetreten.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 13:12 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: saarbrücken, saarland, tkÜ
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