Faule Richterin wird gerügt

Die herrschende Meinung

Freitag, 31. Juli 2009

Faule Richterin wird gerügt

Nach Angaben des SR hat das Landgericht Saarbrücken in einer Entscheidung eine Richterin des Amtsgerichts Saarbrücken gerügt:

Sie verließ als Diensthabende an einem Sonntag gegen 14.00 Uhr das Gericht. Als die Polizei eine Stunde später einen Tatverdächtigen festnahm, weigerte sich die Richterin zurückzukommen.

Anstattdessen sollte die Polizei den Festgenommen bis zum nächsten Tag in Polizeigewahrsam nehmen. Nach § 128 StPO ist der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter vorzuführen. Laut Meyer-Goßner heisst unverzüglich sobald wie möglich, ohne eine nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung. Dazu zählt das Kaffeekränzchen um drei wohl nicht.

Welche weiteren Konsequenzen der Vorgang hat, entzieht sich der Kürze der Mitteilung.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 09:30 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: saarbrücken
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