VZ-Abmahnung: Wie weit geht Holtzbrinck?

Die herrschende Meinung

Dienstag, 4. März 2008

VZ-Abmahnung: Wie weit geht Holtzbrinck?

Das Studentenportal StudiVZ hat verschiedene Betreiber von Webseiten, deren Domainname ein "VZ" enthält, in der vergangenen Zeit abmahnen lassen. Nach Ansicht des StudiVZ-Eigentümers Holtzbrinck verstößt die Verwendung des Kürzels "VZ" in den abgemahnten Angeboten gegen Marken- und Wettbewerbsrecht (siehe u.a. VZ Abmahnungen - die nächste Abmahnwelle!).

Spannend wird dieser Sachverhalt in bezug auf die Domain ravz.de. Das Rechtsanwaltsverzeichnis wird vordergründig zwar nicht genutzt, schaut man sich aber die unter dieser Domain gehosteten Angebote an, so findet man heraus, dass u.a. die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein und die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes ihre Anwaltssuchen dort hosten. Auch wenn der Eigentümer von ravz.de nicht die BRAK ist, sondern die zum Verlag WoltersKluwer gehörende AnNoText GmbH aus Düren, wird Holtzbrinck einem mächtigereren Gegner als bei den bisherigen Abmahnungen gegenüberstehen.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 15:45 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: domainrecht
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