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Samstag, 16. Juni 2018

Rechtsinformatiker entwickeln sichere Datenräume für Rechtsanwälte und Mittelstand

(pm) Der Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist gesetzlich geschützt. Werden jedoch unverschlüsselte E-Mails verschickt, ist der Schutz dahin. Selbst mit Verschlüsselung ist noch erkennbar, wer mit wem kommuniziert. Auch das sollte vertraulich sein. Christoph Sorge, Juris-Stiftungsprofessor für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, hat dies untersucht. Seine Mitarbeiter haben nun ein webbasiertes Softwaresystem entwickelt, das die Kommunikation von Anwälten oder mittelständischen Unternehmen vor Dritten schützt. Ihre Software „Mavora“ präsentieren die Saarbrücker Forscher vom 11. bis 15. Juni auf der Computermesse Cebit in Hannover (Halle 27, Stand G75).

Dass Informationstechnik die Pflicht zur Verschwiegenheit leicht aushebeln kann, ist nicht neu. Christoph Sorge, Professor für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, hat diesen Missstand in Kanzleien bereits 2016 erkannt und für die Forschung dokumentiert. „Obwohl Verfahren zur sicheren elektronischen Kommunikation schon lange existieren, werden sie bislang in der Anwaltschaft kaum eingesetzt“, so Sorge. Um dennoch eine technische Lösung für eine sichere, aber zugleich auch benutzerfreundliche Mandantenkommunikation zu ermöglichen, gründete er noch im gleichen Jahr zusammen mit Rechtsanwalt Stephan Ory und Dominik Leibenger die SOLE Software GmbH.

Ihr Softwaresystem „Mavora“ wird derzeit in der Anwaltsszene besonders aufmerksam beobachtet. „Die Nachfrage nach Zugängen ist deutlich gestiegen, nachdem das Kommunikationssystem der Bundesrechtsanwaltskammer, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), wegen Sicherheitsmängeln vorläufig vom Netz genommen wurde“, berichtet Dominik Leibenger, der an der Saar-Uni seine Doktorarbeit über Sicherheit onlinebasierter Speicher- und Server-Dienste schreibt.

Das System der Saarbrücker Rechtsinformatiker ähnelt einem toten Briefkasten, den nur Absender und Empfänger kennen. Bei der Mavora-Software sind diese Briefkästen sichere Online-Dateiordner, auf die nur Rechtsanwalt und Mandant zugreifen können und deren Inhalte durch eine sogenannte Ende-zu Ende-Verschlüsselung geschützt sind. Selbst der Anbieter der Online-Plattform, auf der Mavora läuft, kann daher nicht die dort hochgeladenen Dokumente und Nachrichten lesen. Dazu muss der Rechtsanwalt in der Kanzlei lediglich das Postfach auf Mavora einrichten und seinem Mandanten die Zugangsdaten auf einem sicheren Weg zusenden. Der Mandant erhält das entsprechende Passwort per Post, als Fax oder mit einer SMS und kann sich nun einloggen, um Nachrichten und Dokumente zu lesen.

Ein Angreifer kann, selbst wenn er die vollständige Datenbank des Anbieters erhält, keine Dokumente lesen oder auch nur die verschlüsselten Dokumente den Mandanten zuordnen. Auch Metadaten werden im Rahmen des technisch Möglichen nur verschlüsselt gespeichert. Lediglich Benachrichtigungs-E-Mails müssen, sofern diese gewünscht sind, zur Übertragung an ihre Empfänger vorübergehend unverschlüsselt vorliegen. Es ist aber auch möglich, auf diese Benachrichtigungen zu verzichten. Ebenso wichtig: Sowohl Anwälte als auch Mandanten können das System mit minimalem Aufwand bedienen. Möglich macht dies ein ausgeklügelter Austausch von kryptografischen Codes, den das System automatisch im Hintergrund vornimmt. Die Gründer haben noch weitaus mehr mit ihrer Software vor. Gerade arbeiten sie daran, diese so anzupassen, dass auch Steuerberater und mittelständische Unternehmen die sicheren Datenräume aus Saarbrücken verwenden können.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:39 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: rechtsinformatik, Saarbrücken

Donnerstag, 26. April 2018

Rechtsinformatiker der Saar-Uni halten Interessierte bei BGH-Urteilen weiter auf dem Laufenden

(pm/rh) Auch in Zukunft sorgen Saarbrücker Rechtsinformatiker dafür, dass Interessenten sofort informiert werden, wenn Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Volltext online gestellt werden: Das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes führt den kostenlosen Aktualitätendienst für BGH-Urteile „BGH-Push“ weiter. Hierbei können sich an bestimmten Urteilen Interessierte über Internet-Link anmelden, um eine Benachrichtigungs-E-Mail zu erhalten. BGH-Push war 2012 von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR), einer vom Saarland und dem EDV-Gerichtstag gegründeten gemeinnützigen GmbH, in Kooperation mit dem Institut für Rechtsinformatik und dem BGH gestartet worden.

Steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs an, sitzen Juristen, Journalisten, Verbraucherverbände und Betroffene auf glühenden Kohlen. Die Karlsruher Richter verkünden ihre Entscheidung in der mündlichen Verhandlung, eine Pressemitteilung informiert die Medien. Der Volltext der Entscheidung liegt oftmals erst einige Zeit nach Veröffentlichung der Pressemitteilung vor. „Wer früher auf eine bestimmte Entscheidung wartete, musste öfter die Website des BGH aufrufen oder über RSS alle Entscheidungen abonnieren“, erklärt Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Saar-Uni. Der Dienst BGH-Push bietet seit 2012 Abhilfe: An der Stelle im Internet, an der später der Entscheidungstext veröffentlicht wird, können sich Interessierte über einen Link automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald der Text online steht. Hierbei wird nur die E-Mail-Adresse erfasst, die sofort nach Versand der Nachricht gelöscht wird.

Nach der Liquidation der Europäischen EDV-Akademie des Rechts, die den Dienst in Kooperation mit dem Institut für Rechtsinformatik unter Professor Maximilian Herberger ins Leben gerufen hatte, führt jetzt das Institut für Rechtsinformatik den Dienst fort. Die Saarbrücker Rechtsinformatiker haben BGH-Push jetzt modernisiert. „Der BGH-Push-Dienst ist ein sehr nützliches Instrument für die Bürgerinnen und Bürger. Die hohe Akzeptanz des Dienstes findet in seiner intensiven Nutzung ihren beredten Ausdruck“, betonte BGH-Präsidentin Bettina Limperg anlässlich der Weiterführung des Dienstes durch das Institut der Saar-Universität.

Der Dienst ist über folgende Internetadresse abrufbar: https://bghpush.rechtsinformatik.saarland

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 14:21
Tags für diesen Artikel: rechtsinformatik, saarbrücken

Donnerstag, 3. April 2014

Professor für Rechtsinformatik übernimmt juris Stiftungslehrstuhl

(pm/rh) Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Jürgen Lennartz, hat am Montag (31.3.14) die Ernennungsurkunde für die Juris-Stiftungsprofessur Rechtsinformatik Dr. Christoph Sorge überreicht.

Dr.-Ing. Christoph Sorge studierte an der Universität Karlsruhe (TH) – dem heutigen Karlsruher Institut für Technologie – Informationswirtschaft. In seiner Dissertation, die er an der gleichen Universität fertigte, befasste er sich aus technischer und juristischer Sicht mit Peer-to-Peer-Empfehlungssystemen (hier sind alle Computer gleichberechtigt und können sowohl Dienste in Anspruch nehmen als auch zur Verfügung stellen), insbesondere mit Blick auf den Datenschutz. Von 2008 an erforschte Dr. Sorge für zwei Jahre bei den NEC Laboratories Europe, Heidelberg, Sicherheitsarchitekturen und -protokolle sowohl in EU-geförderten als auch in unternehmensinternen Projekten. 2010 folgte er dem Ruf auf die Juniorprofessur für „Sicherheit in Netzwerken“ an der Universität Paderborn, die er bis zu seinem Wechsel an die Universität des Saarlandes innehatte.

Die Forschungsschwerpunkte von Dr. Christoph Sorge liegen im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. So befasst sich seine Arbeitsgruppe mit dem Entwurf von Protokollen für die sichere Kommunikation, mit Anwendungen der Kryptographie und der Gewährleistung von Anonymität durch technische Maßnahmen. Auch angrenzende juristische Fragestellungen – beispielsweise aus dem Datenschutzrecht oder dem Recht elektronischer Signaturen – werden durch ihn untersucht. Mit Übernahme der Professur für Rechtsinformatik wird er sich zukünftig noch stärker der Schnittstelle zwischen Informatik und Rechtswissenschaft, insbesondere dem IT-Einsatz  in der Justiz widmen.

In der Lehre ist Christoph Sorge die Vermittlung von Kompetenzen für die Praxis ein besonderes Anliegen. So bietet er beispielsweise ein Seminar an, in dem Studierende nach Schwachstellen in (für diesen Zweck bereitgestellten) IT-Systemen suchen, um so die Vorgehensweisen von Angreifern besser nachvollziehen zu können. In der Juristen-Ausbildung will er E-Justice-Kompetenz vermitteln, die Studierenden also fit machen für die fortschreitende Digitalisierung von Arbeitsabläufen in der Justiz.

Professor Dr. Sorge hat seinen Dienst an der Universität des Saarlandes am 1. April aufgenommen.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 18:25 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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