Darauf hat die Welt gewartet: Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Eine der Änderungen in der Verordnung betrifft das "Lichtbild" im Führerschein. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss jetzt Lichtbild beigelegt werden, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 genügt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung). Sprich sich biometrisch auswerten lässt.
Leider findet sich zu dieser Verordnung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Begründung, weshalb sich über den Zweck nur mutmaßen lässt. Vielleicht folgt ja ein Führerscheinneuling des Ratschlägen des CCC, die dieser zur Abgabe von biometrischen Fotos für die Gesundheitskarte ins Netz gestellt hat, und bricht einen Rechtsstreit bezgl. seines Führerscheinfotos vom Zaun.
Update: Die Begründung ist auf den Seiten des Bundestages einsehbar. Dort heisst es:
Der Führerschein dient dem Inhaber als Nachweis über den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis.
Dies bezieht auch die Personendaten mit ein, da es keine Verpflichtung gibt, neben
dem Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Bei einer Kontrolle
muss erkennbar sein, dass es sich bei dem Fahrzeugführer auch tatsächlich um den Inhaber
der Fahrerlaubnis handelt. Hierzu ist ein aussagekräftiges Lichtbild unerlässlich. Zum Zwecke
der weitgehenden Einheitlichkeit werden die Anforderungen zugrunde gelegt, die zur Sicherstellung
der Biometrietauglichkeit von Passbildern entwickelt wurden. Die Anforderungen an
das Passbild sind in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung
- PassV) geregelt. Zur einfachen Umsetzung dieser Vorgaben gibt es eine Foto-Mustertafel
der Bundesdruckerei, die über das Internet bei der Bundesdruckerei
(www.Bundesdruckerei.de) eingesehen und übernommen werden kann.
Die Anwendung dieser Vorgaben aus den Pass- und Personalausweisvorschriften erleichtert
die Beurteilung geeigneter Lichtbilder durch das Personal der Verkehrsbehörden erheblich.
Fotografen und Bürger kennen die Anforderungen an Lichtbilder aus eben diesen Vorschriften.
Diskussionen um Lichtbilder, die diesen Forderungen nicht genügen, werden mit der
Gleichstellung der Vorschriften vermieden.
(Danke, Oliver)