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Donnerstag, 6. November 2008

Biometrische Passfotos jetzt auch im Führerschein

Darauf hat die Welt gewartet: Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Eine der Änderungen in der Verordnung betrifft das "Lichtbild" im Führerschein. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss jetzt Lichtbild beigelegt werden, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 genügt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung). Sprich sich biometrisch auswerten lässt.

Leider findet sich zu dieser Verordnung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Begründung, weshalb sich über den Zweck nur mutmaßen lässt. Vielleicht folgt ja ein Führerscheinneuling des Ratschlägen des CCC, die dieser zur Abgabe von biometrischen Fotos für die Gesundheitskarte ins Netz gestellt hat, und bricht einen Rechtsstreit bezgl. seines Führerscheinfotos vom Zaun.

Update: Die Begründung ist auf den Seiten des Bundestages einsehbar. Dort heisst es:

Der Führerschein dient dem Inhaber als Nachweis über den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Dies bezieht auch die Personendaten mit ein, da es keine Verpflichtung gibt, neben dem Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Bei einer Kontrolle muss erkennbar sein, dass es sich bei dem Fahrzeugführer auch tatsächlich um den Inhaber der Fahrerlaubnis handelt. Hierzu ist ein aussagekräftiges Lichtbild unerlässlich. Zum Zwecke der weitgehenden Einheitlichkeit werden die Anforderungen zugrunde gelegt, die zur Sicherstellung der Biometrietauglichkeit von Passbildern entwickelt wurden. Die Anforderungen an das Passbild sind in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) geregelt. Zur einfachen Umsetzung dieser Vorgaben gibt es eine Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, die über das Internet bei der Bundesdruckerei (www.Bundesdruckerei.de) eingesehen und übernommen werden kann. Die Anwendung dieser Vorgaben aus den Pass- und Personalausweisvorschriften erleichtert die Beurteilung geeigneter Lichtbilder durch das Personal der Verkehrsbehörden erheblich. Fotografen und Bürger kennen die Anforderungen an Lichtbilder aus eben diesen Vorschriften. Diskussionen um Lichtbilder, die diesen Forderungen nicht genügen, werden mit der Gleichstellung der Vorschriften vermieden.

(Danke, Oliver)

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 23:20 | Kommentare (4) | Trackbacks (0)
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Freitag, 2. November 2007

ePass-Werbung


Die Bundesdruckerei - die Probleme mit der Weiterführung ihres Namens hat - macht am Frankfurter Flughafen kräftig Werbung für den ePass:


Dabei sagt sie aber nicht, dass zwischen 2001 und 2006 nur von sechs Koffern eine Verwechslung bekannt wurde. Dabei ist der ePass erst im November 2005 eingeführt worden. Eine Koffer-Verwechslung pro Jahr ist für einen Flughafen wie Frankfurt sensationell und kein Argument jetzt alle Koffer mit einem RFID-Chip auszustatten, auf dem quasi der Kofferinhalt gespeichert wird.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:30 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Mittwoch, 10. Oktober 2007

Tipp: Schnell noch einen Reisepass beantragen


Ab dem 01.11.07 ist es soweit: Nach dem dann gültigen Passgesetz müssen neben Fotos auch Fingerabdrücke elektronisch auf dem Chip des Passes gespeichert werden. Deshalb empfiehlt es sich zur Minimierung des Aufkommens persönlicher Daten bei staatlichen Organen (Speicherplatz ist teuer!) bis dahin noch einen ePass der ersten Generation zu beantragen.

Bezüglich der Frage, ob deutsche Pässe schon einmal im Zusammenhang mit Terrorismus benutzt worden sind, habe ich eine Antwort gefunden: "Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt." Dies geht zumindest aus einer kleinen Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter zum Thema "Notwendigkeit neuer biometrischer Pässe aus Sicherheitsgründen" hervor.



Geschrieben von Ralph Hecksteden in Sicherheit um 22:53 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Samstag, 15. September 2007

Biometrie zur Terrorismusabwehr


Hat sich eigentlich schon einmal jemand gefragt, wieviel die fälschungssicheren biometrischen Pässe gegen den aktuellen "Terrorismusvorfall" gebracht haben bzw. hätten? Denn schließlich wurden diese Pässe u.a. mit den folgenden Argumenten eingeführt:

Um Terroristen möglichst frühzeitig an der Einreise nach Deutschland hindern zu können, ist es notwendig, die Identitätsüberprüfung im Reiseverkehr und die Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten zu verbessern. Die Bundesregierung treibt daher den Einsatz biometrischer Merkmale - Fingerabdrücke, Lichtbilder oder Irisfotos - in drei Bereichen voran:

  • bei der Kontrolle der nach Deutschland einreisenden Personen,
  • bei Visa und Aufenthaltstiteln und
  • bei Pässen und Personalausweisen.

Liebe Medien, hinterfragt das doch mal bitte...


Geschrieben von Ralph Hecksteden um 23:44 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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Samstag, 23. Dezember 2006

Der Fingerabdruck im Reisepass ist ein hohes Sicherheitsrisiko


Zu einem ähnlichen Fazit wie der Beitrag "Gesetzentwurf zur Speicherung von Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen" kommt die innenpolitische Sprecherin der Grünen Silke Stokar in einer Pressemitteilung: http://www.stokar.de/index/show/386070.html
Geschrieben von Ralph Hecksteden um 11:02 | Kommentare (0) | Trackbacks (3)
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Mittwoch, 20. Dezember 2006

Gesetzentwurf zur Speicherung von Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen


Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen ab dem 1. November 2007 beschlossen. Dabei sollen in deutschen Reisepässen neben dem Lichtbild künftig auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Daten sollen nur auf dem Chip des Passes gespeichert werden. Begründet wird die Einführung dieses weiteren biometrischen Merkmals auf Reisepässen u.a. mit:
Auf diese Weise dient der Einsatz biometrischer Verfahren dazu,
eine missbräuchliche Nutzung deutscher Pässe – etwa durch Terroristen –
zu verhindern.

Das Terroristen seit Jahren für jeden Eingriff in die Privatsphäre hinhalten müssen ist bekannt. Wenn man sich allerdings ein Szenario ausdenkt, dass ein mutmaßlicher Terrorist eine Grenze passieren will, an der sein Pass anhand der gespeicherten biometrischen Merkmale überprüft wird, wird man mit einigen Fragen konfrontiert:

  • Was macht man, wenn derjenige einen Reisepass aus einem "sicheren" Drittstaat besitzt, der keine biometrischen Merkmale enthält?
  • Wie oft sind Terroristen mit gefälschten deutschen Pässen schon auffällig geworden?
  • Was macht man wenn er über die "grüne" Grenze kommt?
  • Bekommt man für eine Mio. Euro nicht vielleicht doch ein "echtes" Dokument?
  • ...
Also ich meine, dass das Pauschalargument der Terrorismusbekämpfung zwischenzeitlich doch etwas überdehnt erscheint. Vielmehr dient diese Erfassung biometrischer Daten der bereits beschriebenen "gefühlten inneren Sicherheit".
Geschrieben von Ralph Hecksteden um 23:19 | Kommentare (0) | Trackbacks (7)
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